• 20. April 2024

Auslandsreisekrankenversicherung – das „Must-Have“

 Auslandsreisekrankenversicherung – das „Must-Have“

Das Thema Versicherung ist nicht jedermanns Sache und das Thema kann sehr trocken sein. Doch wie bei allem gibt es Hilfe, um komplizierte Dinge einfach zu erklären bzw. einfach zu machen. Um dir beim Thema „Private Auslandsreisekrankenversicherung“ bzw. „Auslandskrankenversicherung“ fundierte Kenntnisse zu vermitteln, habe ich mir professionelle Hilfe geholt und freue mich, dir heute den 1. Gastartikel des „Bund der Versicherten“ vorzustellen.

Nun denkst du vielleicht, dass du jung bist und dir ja im Urlaub nichts passiert. Tja es gibt Sachen, die passieren immer den anderen – solange bis es einen selber trifft. Und ich spreche leider aus eigener Erfahrung. Mein Papa wurde im Urlaub sehr krank und musste im Krankenhaus behandelt werden. Er musste sogar mit dem Flieger zurück nach Deutschland gebracht werden. Das war richtig teuer, denn ich habe die Rechnungen gesehen. Den fünfstelligen! Betrag hat zum Glück die Auslandskrankenversicherung meiner Eltern übernommen.

Also Spiel nicht mit deiner Gesundheit und schon gar nicht mit deinem Vermögen, dass du evtl. nicht besitzt.

Viel Spaß nun beim Lesen und wenn der Beitrag dir gefällt, dann hinterlasse doch einen Kommentar auf meiner Seite.

Herzlichen Dank und nun übergebe ich an den Bund der Versicherten:


Das erwartet dich in diesem Beitrag:


Rundum versichert ins Urlaubsparadies

Private Auslandsreisekrankenversicherung – das Must-Have für alle Reisenden

Entspannt am weißen Sandstrand ein Kaltgetränk mit leckerer Obst-Deko schlürfen, nichts tun, nichts denken, einfach faulenzen. Die Sehnsucht nach dieser sommerlich unbeschwerten Auszeit lässt viele schon vor Abflug auf einer Welle der Sorglosigkeit surfen und etwas äußerst Wichtiges gerät schnell in Vergessenheit: der Versicherungsschutz.

Und da kommen wir ins Spiel, der Bund der Versicherten (BdV). Als Verbraucherschutzorganisation wissen wir genau, welcher Versicherungsschutz in Ihrem Reisegepäck nicht fehlen darf!

Bund der Versicherten? Was ist das denn?

Sie haben noch nie von uns, dem Bund der Versicherten, gehört? Wie schade! Ihre Reise-Inspiratorin Sonja Golla ist schon seit Jahren begeistertes Mitglied unserer Verbraucherschutzorganisation. Schauen Sie doch mal auf unserer Internetseite Bund der Versicherten vorbei.

Auch im schönsten Urlaubsland können sich die unglücklichsten Erkrankungen oder Unfälle ereignen. Sei es, weil man sich beim Wandern in den Bergen schwer verletzt, während eines netten Kochabends in der Berghütte einen anaphylaktischen Schock erleidet oder oder.

Auf die gesetzliche oder private Krankenvollversicherung ist dann nicht immer Verlass, da sie oftmals nur eingeschränkt leistet. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten alle Auslandsreisenden vor Abreise eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.

Auslandskrankenreiseversicherung - Reisebasics – viagolla – Bund der Versicherten
Die Zugspitze ist ein schönes Ausflugsziel – aber nicht, wenn du dort verloren gehst und gesucht werden musst

Jahresverträge für die Auslandskrankenversicherung sind durchaus sinnvoll

Der BdV empfiehlt Jahresverträge, die beliebig viele Auslandsreisen innerhalb eines Jahres absichern. Die Jahresprämie ist günstig: Sie liegt für eine Person im unteren zweistelligen Eurobereich.

Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Auslandsreisekrankenversicherung auch dann unverzichtbar, wenn zwischen Deutschland und dem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen für die Versorgung im Krankheitsfall besteht (wie z. B. in den EU-Mitgliedsstaaten).

Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in diesen Staaten nur die im Reiseland üblichen Leistungen. Unter Umständen würde man eine dem deutschen Standard entsprechende Behandlung von der Krankenkasse nicht erstattet bekommen.


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Rücktransport ins Heimatland unbedingt mitversichern

Komplett von der gesetzlichen (und oftmals auch privaten Krankenversicherung) ausgenommen ist zudem der medizinische Rücktransport ins Heimatland. Verletzt sich eine Person nach einem Verkehrsunfall also so schwer, dass sie die Rückreise nicht mehr planmäßig antreten kann, müsste sie den Rücktransport per gesondertem Ambulanzflug selbst bezahlen. Es sei denn, sie hat im Vorhinein eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen.

Wenn es um den Rücktransport geht, empfehlen wir vom Bund der Versicherten, gezielt darauf zu achten, dass die Kosten schon dann erstattet werden, wenn der Transport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist (und nicht nur dann, wenn er medizinisch notwendig ist).

Das betrifft beispielsweise Krankenhausbehandlungen im Ausland, die nach ärztlicher Prognose länger als zwei Wochen dauern. Denn bei solchen längeren Krankenhausaufenthalten müssen Betroffene ihren Alltag umorganisieren. Und das ist in einem heimischen Krankenhaus weitaus einfacher als vom Ausland aus.

Was machst du mit Such-, Bergungs- und Rettungskosten?

Ratsam ist es auch, auf Verträge zu achten, die die Erstattung von Such-, Bergungs- und Rettungskosten mitversichern, und zwar mindestens bis zur Höhe von 5.000 Euro. Würde man beispielsweise beim Wandern zusammenbrechen und wäre nicht mehr imstande, seinen exakten Standort mitzuteilen, kann es passieren, dass man von Rettungsdiensten aufwendig gesucht und gerettet werden muss – was entsprechend hohe Kosten nach sich ziehen kann.


Auslandskrankenreiseversicherung - Reisebasics – viagolla – Bund der Versicherten
Gefällt dir das Bild? New York mit der Skyline des World Trade Center im Hintergrund – natürlich lange vor den Anschlägen von mir aufgenommen

Achtung! Trotz Pandemie in den Urlaub?

Fakt ist: Urlaubsreisen sind in der gegenwärtigen Pandemielage eher unangebracht. Wer dennoch verreist, läuft Gefahr, pandemiebedingt in Situationen zu geraten, die eine komplizierte Umorganisation der Reise erfordern. Damit mindestens der Worst Case abgesichert ist – die Kosten für medizinische Behandlungen und den medizinischen Rücktransport – helfen Verträge weiter, die auch bei Pandemien und Epidemien leisten.

Bei den meisten Auslandsreisekrankenversicherungen ist das der Fall.

Hier müssen Urlaubsreisende aber dringend beachten, dass regelmäßig der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, wenn das Auswärtige Amt vor Antritt der Auslandsreise eine Reisewarnung ausgesprochen hat oder während der Auslandsreise eine Reisewarnung ausspricht und die versicherte Person dann nicht unverzüglich die Rückreise antritt.

Vorerkrankte müssen gut planen

Einige müssen bei der Suche nach einer Auslandsreisekrankenversicherung ganz besonders achtsam sein: Menschen mit Vorerkrankungen.

Üblicherweise sind bei Auslandsreiskrankenversicherungen vorhersehbare Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es gibt aber Verträge, die eine vor Reisebeginn bestehende Erkrankung auch mitversichern, wenn sie sich während der Auslandsreise unerwartet verschlechtert.

Ähnliches gilt für Schwangerschaften. Da es immer zu akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen und Fehl- oder Frühgeburten während der Auslandsreise kommen kann, sollten Schwangere solche Verträge abschließen, die die Schwangerschaft mitversichern. Üblicherweise besteht dann bei solchen Verträgen Versicherungsschutz bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche.

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Im Urlaub kann immer etwas Unvorhergesehenes geschehen – hier die vom Rauch eines Waldbrandes getrübte Sonne im Redwood Nationalpark USA

Was ist sonst noch wichtig?

Gut zu wissen! Die Auslandsreisekrankenversicherung leistet meist nur für Auslandsreisen, die wenige Wochen umfassen – in der Regel maximal 8 Wochen. Für längere Auslandsreisen besteht bei einigen Anbietern die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu verlängern (üblicherweise bis zu einem Jahr).

Viele weitere wertvolle Tipps finden Sie auch im BdV-Infoblatt zum Thema Auslandsreisen!


Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!

P.S: Haben Sie noch weitere Fragen zum Versicherungsschutz im Ausland oder aber zu anderen privaten Versicherungen? Dann werden Sie Mitglied im Bund der Versicherten! Sie bekommen eine individuelle Beratung und Unterstützung zu Ihrem konkreten Versicherungsfall. Infos zur Mitgliedschaft finden Sie auf unserer Internetseite.


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Ich hoffe, dass dir der Beitrag zur Auslandskrankenversicherung genügend Infos zu dem Thema geben konnte und du deinen nächsten Urlaub in Ruhe genießen kannst – auch wenn mal etwas Unvorhergesehenes passiert.

Mehr Informationen zur Vorbereitung deiner Reise findest du bei meinen Reisebasics, die ich dir hier noch einmal verlinkt habe.

Deine Reisevorbereitungen werden übrigens mit meinen 16 Tipps perfekt. Nie wieder etwas Vergessen, nie wieder unvorbereitet im Urlaubsland ankommen und laut „Murphys Law“ passiert am wenigsten, je besser du vorbereitet bist.

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